Faschingszugordnung

  • dass ich der Verantwortliche meiner angemeldeten Gruppe bin.
  • dass ich volljährig bin.
  • dass die Jugendschutzgesetze in meiner Gruppe eingehaltet und überwacht werden.
  • dass Musikanlagen und Lautsprecher nicht über einer Lautstärke von 95 dB betrieben werden.
  • dass ich am Zugende die Musikanlage sofort ausschalte.
  • dass während der kompletten Veranstaltung keine hochprozentigen Alkoholgetränke verzehrt werden.
  • dass ich einverstanden bin, dass eventuell Foto- und Filmaufnahmen von meiner Gruppe gemacht werden und diese auf der Vereinshomepage bzw. dem FCS-Youtube-Kanal veröffentlicht werden.
  • dass ich eventuelle Aufforderungen des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes befolgen werde.

Bei eurem Faschingswagen:

  • Jeder Reifen muss von einer nüchternen und volljährigen Person mit Warnweste gesichert werden.
  • Der Fahrer ist nüchtern und besitzt eine Fahrerlaubnis für das Gespann.
  • Die maximalen Maße inklusive Aufbau dürfen nicht überschritten werden. (Länge: 18m mit Zugfahrzeug, Breite 3m, Höhe: 4m)
  • Ein zulässiges amtliches Kennzeichen für Wagen und Zugfahrzeug muss sichtlich angebracht sein.
  • Versicherungsschutz muss vorhanden sein.
  • Zulässiges Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.